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   VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01   

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https://dejure.org/2001,7787
VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01 (https://dejure.org/2001,7787)
VK Bund, Entscheidung vom 09.04.2001 - VK 1-07/01 (https://dejure.org/2001,7787)
VK Bund, Entscheidung vom 09. April 2001 - VK 1-07/01 (https://dejure.org/2001,7787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ohne öffentliche Vergabebekanntmachung für die Erweiterung eines Verwaltungsgebäudes durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags in Bezug auf ein im Zeitpunkt der Antragstellung schon ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Neubau eines schlüsselfertigen Verwaltungsgebäudes - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung: Nachprüfung nur bei Scheinaufhebung zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung: Nachprüfung nur bei Scheinaufhebung zulässig? (IBR 2001, 394)

Papierfundstellen

  • VergabeR 2001, 238
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
    Die Einhaltung einer Frist zwischen Rüge und Antragstellung sei nicht erforderlich, da das Gesetz eine solche Frist nicht vorsehe und auch die Rechtsprechung nicht von einer solchen Frist ausgehe (OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 19/00).

    Ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf des Vergaberechtsänderungsgesetzes (BR-Drucks. 646/97 vom 5. September 1997, Abschnitt B, zu § 117) dient die Rüge vorrangig dem Zweck, der VSt die Möglichkeit zur Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur ihres eigenen Verhaltens zu geben, bevor sie mit einem Nachprüfungsantrag überzogen wird (OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101, 103 f. zieht für seine Entscheidung nur einen Teil der Gesetzesbegründung heran).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 19/00

    Fehlerhafte Ausschreibung von 9.700 Paar Schnürschuhen für die Polizei

    Auszug aus VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
    Die Einhaltung einer Frist zwischen Rüge und Antragstellung sei nicht erforderlich, da das Gesetz eine solche Frist nicht vorsehe und auch die Rechtsprechung nicht von einer solchen Frist ausgehe (OLG Frankfurt, NZBau 2001, 101 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 19/00).

    Je nach den konkreten Umständen kann eine sehr kurze Frist ausreichend sein (so beispielhaft VergK Bund, Beschluss vom 13. Juli 1999, VK 2 - 14/99, wo ein Tag zwischen Rüge und Antragstellung als angemessen angesehen wurde; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 19/00, woraus sich entgegen der Annahme der ASt keine generalisierende Aussage herleiten lässt, eine Frist sei grundsätzlich nicht erforderlich), im Extremfall mag auch die gleichzeitige Antragstellung denkbar sein.

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
    Der Nachprüfungsantrag muss danach also zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, zu dem das Vergabeverfahren noch nicht beendet war (grundlegend hierzu OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
    Der Nachprüfungsantrag muss danach also zu einem Zeitpunkt gestellt worden sein, zu dem das Vergabeverfahren noch nicht beendet war (grundlegend hierzu OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 45 ff.; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
    Mit Zugang und der darin liegenden Bekanntgabe dieser Aufhebungserklärung war das nicht offene Verfahren beendet worden (OLG Düsseldorf, NZBau 2000, 306 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1999 - Verg 2/99

    Sachvortrag und Antragsbefugnis

    Auszug aus VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01
    Damit ist ihre Antragsbefugnis nicht gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. November 1999, Verg 2/99).
  • VK Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 1 VK 48/06

    Vergabeverfahren "Sozialhilfesoftware"

    Die Vorschrift wäre sonst sinnlos (Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Rdn. 683; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 107, Rdn. 40; Vergabekammer des Bundes vom 9.4.2001, VK 1 - 7/01).

    Vor diesem Hintergrund war die Antragstellerin nicht gehindert, die Rüge vor Stellung des Nachprüfungsantrags gegenüber der Vergabestelle zu erheben und ihr, unter Setzung einer knappen bemessenen Frist, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (OLG Thüringen vom 16.1.2001, 6 Verb 7/01 Vergabekammer des Bundes vom 9.4.2001, VK 1 - 7/01).

  • VK Baden-Württemberg, 11.11.2003 - 1 VK 65/03

    Vervollständigung des Angebots nach Fristende zulässig?

    Die Vorschrift wäre sonst sinnlos (Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Rdn. 683; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 107, Rdn. 40; Vergabekammer des Bundes vom 9.4.2001, VK 1 - 7/01).

    Vor diesem Hintergrund war die Antragstellerin nicht gehindert, die Rüge vor Stellung des Nachprüfungsantrags gegenüber der Vergabestelle zu erheben und ihr, unter Setzung einer knappen bemessenen Frist, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben (OLG Thüringen vom 16.1.2001, 6 Verb 7/01 Vergabekammer des Bundes vom 9.4.2001, VK 1 - 7/01).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2005 - 3 VK 4/05

    Europaweites offenes Vergabeverfahren für die Sanierung eines

    Das Gesetz legt aber als selbstverständliche Annahme zugrunde, dass die Rüge im Regelfall vor der Antragstellung zu erfolgen hat, da die Vorschrift sonst sinnlos wäre (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 09. Apr. 2001 - VK 1-7/01 -, S. 12 ; Byok/Jaeger, Kommentar zum Vergaberecht, Rn. 683; Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, Kommentar zum Vergaberecht, § 107 Rn. 40).

    Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich keine Notwendigkeit mehr, von einer Rüge vor Stellung eines Nachprüfungsantrages bzw. von einer ausreichenden Frist für die Vergabestelle, sich mit der Rüge zu befassen und dem beanstandeten Verstoß abhelfen zu können, abzusehen (vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 09. Apr. 2001 - VK 1-7/01 -).

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